Krematorium Rüti
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Wegleitung im Todesfall

Was tun in einem Todesfall
Bei einem Todesfall muss in jedem Fall eine Ärztin oder ein Arzt beigezogen werden. Nur sie dürfen aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim kümmert sich in der Regel das Personal um den Beizug einer Ärztin oder eines Arztes.

Melden eines Todesfalls
Todesfälle sind innert 2 Tagen persönlich durch die nächsten Angehörigen beim Bestattungsamt des Wohnortes zu melden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und nehmen Sie die ärztliche Todesbescheinigung im Original mit (falls vorhanden), ansonsten eine Kopie dieser Bescheinigung.

Organisation der Abdankung/Kremation/Erdbestattung
Zeit und Ort der Abdankung/Kremation/Erdbestattung werden mit dem Bestattungsamt vereinbart. Neben der Frage rund um die Bestattungsform erhalten Sie auch Informationen zur Abdankungsfeier sowie Urnenwahl (bei Kremation).

> Wegleitung als Datei (PDF) herunterladen.


Krematorium Rüti | Krematoriumstr. 15 | Postfach 523 | 8630 Rüti | 055 240 13 53 | Mail

 

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